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ARAG Standardtarif – Wechsel PKV

Standardtarif – Die Leistungen im Überblick

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif, der sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet. Das Leistungsniveau entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch haben Versicherte im ARAG Standardtarif die Möglichkeit, Privatärzte aufzusuchen. Das Recht auf freie Arztwahl bleibt im Standardtarif erhalten. Auf der anderen Seite stehen im Tarifgefüge der ARAG weitere leistungsstärkere Tarife zur Auswahl. Versicherte, die einen Tarifwechsel in den Standardtarif planen, sollten einen Vergleich mit anderen Optionen anstellen. Mit einem PKV Wechsel in einen anderen Tarif lassen sich die monatlichen Beiträge in der Regel deutlich senken – dabei müssen Kunden nicht auf die gewohnten Leistungen verzichten.

Die Vorteile des ARAG Standardtarifs

Der Gesetzgeber hat den Standardtarif als eine Art Schutztarif für ältere Versicherte eingeführt, die aus finanziellen Gründen hohe Kosten der PKV nicht mehr tragen können. Versicherte haben das Recht, innerhalb ihres Unternehmens in den Standardtarif zu wechseln. Bei den Beiträgen gelten folgende Vorgaben:

  • die maximale Beitragshöhe darf den Höchstbeitrag zur GKV nicht überschreiten
  • bei Ehegatten dürfen die Beiträge 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrages nicht überschreiten

Damit lohnt sich der Wechsel in den ARAG Standardtarif besonders für ältere Ehepaare. Die Versicherten müssen mindestens 65 Jahre alt sein, um den Tarifwechsel vorzunehmen. Auch 55-jährige, die mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen, dürfen wechseln. Zudem müssen die Kunden bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV gewesen sein und einen Versicherungszeitraum von 10 Jahren nachweisen.

(Stand 10/2015)

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