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Concordia Einzeltarife – Tarife ZV 1 und ZV 2

Tarife ZV 1 und ZV 2 – Die Leistungen im Überblick

Zahnärztliche Behandlungen sichern Concordia-Kunden mit den Tarifen ZV 1 und ZV 2 ab. Die beiden Optionen unterscheiden sich bei der anteiligen Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. In der Tarifvariante ZV 1 übernimmt die Concordia

  • 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnbehandlungen sowie
  • 80 Prozent für Zahnersatz

Bei der Tarifvariante ZV 2 leistet der hannoversche Anbieter

  • 80 Prozent für Zahnbehandlungen
  • 60 Prozent für Zahnersatz

Bei beiden Tarifoptionen gilt in den ersten drei Versicherungsjahren eine Zahnstaffel. Im ZV 1 Tarif sind die Leistungen in den ersten drei Jahren auf 1.500, 3.000 und 4.500 Euro begrenzt. Bei der Option ZV 2 leistet die Concordia in den ersten drei Jahren maximal 1.200, 2.400 und 3.600 Euro.

Zusätzlich zu den Tarife ZV 1 und ZV 2 bietet die Concordia ambulante und stationäre Tarifoptionen. Versicherte stellen sich ihren Schutz hier nach einem Baukastenprinzip individuell zusammen.

Grundsätzlich hat jeder Versicherte das Recht auf einen Tarifwechsel. Kein Privatversicherter ist lebenslang an die einmal gewählte Tarifvariante gebunden. Mit einem PKV Wechsel lassen sich die Beiträge in der Regel erheblich reduzieren. Einsparungen bis zu 40 Prozent sind bei einer Tarifoptimierung möglich. Gemeinsam mit einem Experten gelingt ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft schnell und problemlos.

(Stand 11/2015)

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