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LVM Einzeltarife – Tarif Grundschutz

Grundschutz – Die Leistungen im Überblick

Die LVM unterteilt ihre Tarifoptionen in verschiedene Bausteine, die sich aus

  • einem ambulanten
  • einem stationären und
  • einem zahnärztlichen

Modul zusammensetzen.

Bei der Tarifoption Grundschutz wählen Versicherte nur die Leistungen, die ihnen wirklich wichtig sind. Die Tarifvariante überzeugt mit moderaten Beiträgen. Bei den ambulanten Leistungen gilt das Hausarztprinzip. Wenn der Versicherte zunächst einen Primärarzt aufsucht, der bei Bedarf zum Facharzt überweist, erstattet die LVM 100 Prozent der Kosten. Wird das Primärarztprinzip nicht eingehalten, beträgt die Kostenerstattung 70 Prozent.

Bei den stationären Behandlungen bietet die LVM die Absicherung von Basisleistungen. Die Unterbringung beim Grundschutz erfolgt in einem Mehrbettzimmer. Die Behandlung des Patienten übernimmt der diensthabende Arzt.

Zahnbehandlungen erstattet die LVM bei der Tarifoption Grundschutz bis zu 100 Prozent. Dabei gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte. Für Zahnersatz leistet die LVM bei dieser Tarifoption 50 Prozent. In den ersten vier Jahren nach Vertragsabschluss gilt eine Zahnstaffel. Ab dem fünften Jahr leistet die LVM die vereinbarten Beträge.

Der Tarifwechsel in eine leistungsstärkere Tarifvariante der LVM ist jederzeit möglich. Ideal ist die Zusammenarbeit mit einem Fachmann, der die Tarifoptimierung begleitet. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft sind Beitragseinsparungen bis zu 40 Prozent möglich – eine Überprüfung des Vertrages lohnt sich also.

(Stand 10/2015)

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