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Münchener Verein Basistarif 2024 – Wechsel PKV

Münchener Verein Basistarif 2024 – Die Leistungen im Überblick

Der Basistarif des Münchener Vereins orientiert sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Tarif wurde vom Gesetzgeber zum 1.1.2009 als Notlagentarif eingeführt. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Die Versicherer müssen den gesetzlichen Vorgaben nach einem Antrag auf Absicherung im Basistarif entsprechen. Idealerweise prüfen Kunden, ob eine andere Tarifvariante des Münchener Vereins eine sinnvollere Alternative darstellt. Im Basistarif ergeben sich einige Nachteile wie

  • ein eingeschränktes Leistungsniveau
  • keine Behandlung mehr als Privatpatient

In der Regel lassen sich die Beiträge auch mit einem Tarifwechsel reduzieren, so dass der PKV Wechsel in den Basistarif wirklich nur als Notlösung gewählt werden sollte. Grundsätzlich erzielen Versicherte bei einem Wechsel Einsparungen bis zu 40 Prozent. Wer in den Basistarif wechseln will und bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der privaten Krankenversicherung war, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in den Basistarif des Münchener Vereins zu wechseln:

  • Mindestalter 55 Jahre
  • Bezug eine Rente
  • Nachweis über eine zu hohe Beitragsbelastung in der PKV

Zusammen mit einem kompetenten Fachmann gelingt der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.
Bei Auswahl des passenden Tarifs bleibt der Leistungsumfang in der Regel erhalten, oder ist deutlich besser als die Erstattungen im Basistarif. Bei Wahl einer anderen Alternative profitieren Versicherte weiterhin von den Vorteilen, die sie als Privatpatient genießen.

(Stand 10/2015)

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