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R+V Basistarif 2024 – Wechsel PKV

R+V Basistarif 2024 – Die Leistungen im Ãœberblick

Zusammen mit der Gesundheitsreform wurde der brancheneinheitliche Basistarif als Notlagentarif eingeführt. Im Umfang und bei den Leistungen orientiert sich der R+V Basistarif am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen. Einem Antrag auf Aufnahme in diese Tarioption dürfen die Versicherer nicht widersprechen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Höchstbeitrag darf nach den gesetzlichen Vorgaben den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Dennoch ist das Beitragsniveau im Basistarif recht hoch – insbesondere im Hinblick auf das abgeschwächte Leistungsniveau. Versicherte sollten prüfen, ob der Wechsel in eine andere Tarifvariante der R+V sinnvoll ist, bevor sie sich für den Tarifwechsel in den Notlagentarif entscheiden.

Grundsätzlich steht der Basistarif allen Versicherten offen. Auch freiwillig in der GKV versicherte Mitglieder haben das Recht in den R+V Basistarif zu wechseln. Lediglich Versicherte, die bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV waren, müssen Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter 55 Jahre
  • Nachweis eines Rentenbezugs

Zudem müssen die bisherigen PKV-Beiträge nachweislich zu hoch für diese Versicherten sein.

Ideal ist der Tarifwechsel in eine andere Tarifoption der R+V. Gemeinsam mit einem Fachmann gelingt die Tarifoptimierung. So profitieren Versicherte weiterhin von den Vorteilen der Privatversicherung und nicht die Nachteile der Absicherung im Basistarif akzeptieren. Bei Wahl des Basistarif stehen ein deutlich vermindertes Leistungsniveau zur Verfügung, die Konsultation von Privatärzten ist nicht mehr möglich.

(Stand 10/2015)

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