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PKV Wechsel GKV

PKV Wechsel GKV

In der Regel ist ein PKV Wechsel zurück in die GKV nur möglich, wenn der Versicherte wieder der Versicherungspflicht unterliegt. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten zu einem Rückwechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung stark eingeschränkt. Damit soll vermieden werden, dass junge Versicherte günstige Tarife der privaten Anbieter nutzen und im Alter wieder zurück in die gesetzliche Kasse wechseln.


PKV-Versicherte ab 55 Jahren

Für PKV-Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist der PKV Wechsel zurück in die GKV ausgeschlossen. Hier bietet sich ein Wechsel in den Basis- oder Standardtarif der privaten Anbieter an, um die monatlichen Kosten zu reduzieren. Auch der Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft ist eine gute Alternative.


PKV Wechsel GKV für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen um Mitglied der PKV zu werden. Fallen sie mit ihrem Einkommen für mindestens ein Jahr unter diese Grenze, ist die Rückkehr in die GKV möglich.


PKV Wechsel GKV für Selbständige

Selbständige haben unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit, eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung zu wählen. Haben sie sich einmal für die PKV entschieden, ist ein Wechsel in die GKV nicht möglich. Lediglich durch die Beendigung der selbständigen Tätigkeit und die Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses ermöglicht eine erneute Absicherung in der GKV. Wichtig ist, dass das Einkommen dann unter der Versicherungspflichtentgeltgrenze liegt. Das Angestelltenverhältnis muss in diesen Fällen nachweislich mindestens 12 Monate bestehen.


Wechsel von der GKV in die PKV

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung lohnt sich besonders für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen. In der PKV errechnen sich die Beiträge nach

  • dem Alter und
  • dem Gesundheitszustand

der Versicherten. In der GKV ergeben sich die Beiträge aus dem Einkommen des Versicherten. Selbständige und Freiberufler sowie Beamte haben jederzeit das Recht auf eine Absicherung in der PKV. Wichtig: Bei Vorerkrankungen oder erhöhten Risiken erheben die privaten Anbieter Risikozuschläge, es kann auch zu Leistungsausschlüssen kommen. Wer sich in der privaten Krankenversicherung absichert, sollte daher weitgehend gesund sein.

Insbesondere jüngere Alleinstehende ohne Kinder profitieren besonders von einem Wechsel in die PKV. Wer jedoch als Familienvater über seine Krankenversicherung auch Frau und Kinder gesundheitlich absichern will, bleibt in der Regel besser in der GKV versichert. In der privaten Krankenversicherung benötigt jeder Versicherte einen eigenen Vertrag und zahlt Beiträge. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es bei den privaten Anbietern nicht.

Dennoch bietet die PKV im Vergleich zur GKV ein verbessertes Leistungsniveau. Mit dem Status „Privatpatient“ rechnen Versicherte mit geringeren Wartezeiten und erhalten häufig schneller Termine bei Fachärzten. Zudem konsultieren sie Privatärzte und sichern sich bei stationären Behandlungen ein Einzelzimmer und die Betreuung durch einen Wahlarzt. Eine individuelle Prüfung zeigt, ob sich der Wechsel in die PKV im Einzelfall lohnt. Idealerweise berät ein unabhängiger Experte zu diesem Thema.

(Stand 12/2015)

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