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Basistarif PKV 2024

Basistarif PKV 2024 – die Konditionen im Überblick

Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Notlagentarif den alle Versicherer im Angebot haben. Damit will der Gesetzgeber Versicherungsschutz für bisher Unversicherte gewährleisten. Zudem bewahrt der Basistarif vor einer zu hohen Beitragsbelastung im Alter.


Berechnung des Beitrags Basistarif PKV 2024

Der Beitrag in der PKV errechnet sich aus dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten Im Basistarif orientiert sich der Höchstsatz am Maximalbeitrag der GKV. Für das Jahr ergibt sich ein Höchstbeitrag von 639,38 Euro, errechnet aus dem

  • allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent sowie dem
  • durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent
  • ergibt 15,5 Prozent

Aus der Beitragsbemessungsgrenze für in Höhe von 4.125 Euro errechnet sich somit der Höchstbeitrag von 639,38 Euro. Risikozuschläge dürfen im Basistarif PKV nicht erhoben werden.

Kommt es durch die Beitragszahlung zu Hilfebedürftigkeit, wird der Beitrag um die Hälfte reduziert. In bestimmten Fällen beteiligen sich die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt an der Beitragszahlung, wenn der Versicherte auch die reduzierten Beiträge nicht übernehmen kann. Die Kosten für den Versicherten werden dann um bis zu 80 Prozent reduziert, so dass er nur noch einen Eigenanteil von 20 Prozent leisten muss. Dabei werden die Zuschüsse zum Beitrag direkt an den jeweiligen Versicherer bezahlt.


Zugang zum Basistarif PKV

Die Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Personen den Zugang zum Basistarif zu gewähren, die

  • seit dem 31.8.2008 freiwilliges Mitglied der GKV waren
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht in der GKV versicherungspflichtig sind
  • die beihilfeberechtigt sind
  • die nach dem 1.1.2009 Mitglied der PKV geworden sind

Alle Versicherten, die vor dem Stichtag 1.1.2009 Mitglied der PKV waren dürfen unter bestimmten Bedingungen in den Basistarif wechseln:

  • nach Vollendung des 55. Lebensjahrs
  • bei Bezug einer Rente
  • bei Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts

Die Anbieter dürfen Kunden, die die Bedingungen zur Absicherung im Basistarif erfüllen nicht abweisen.


Die Leistungen im Basistarif PKV

Die Leistungen in der Tarifvariante entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Kommt es in der GKV zu Änderungen, so betreffen diese auch die Leistungen der privaten Krankenversicherer. Vorteile eines Privatversicherten genießen Versicherte im Basistarif nicht. Es stehen die Ärzte zur Auswahl, die auch zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen sind. Die Möglichkeit, der freien Arztwahl besteht hier also nur bedingt. Ärzte oder Zahnärzte, die Behandlungen zu Bedingungen des Notlagentarif durchführen, erfahren Versicherte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Bevor Versicherte im Basistarif eine Behandlung in Anspruch nehmen, sind sie verpflichtet mitzuteilen, dass eine Absicherung im Notfalltarif besteht. Dazu erhalten die PKV-Mitglieder eine entsprechend elektronische Gesundheitskarte.


Der Selbstbehalt im Basistarif PKV

Der Gesetzgeber sieht im Notfalltarif vier verschiedene Selbstbehaltstufen vor:

  • 300 Euro
  • 600 Euro
  • 900 Euro oder
  • 1.200 Euro

In der Regel gilt die Wahl des Selbstbehalts für einen Zeitraum von drei Jahren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit kann der Versicherte eine Umstellung in eine Versicherung ohne Selbstbehalt verlangen, sofern der gewählte Selbstbehalt den Beitrag nicht in angemessener Höhe reduziert.

(Stand 12/2015)

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