Privat krankenversichert?

Sparen Sie bis zu 40 %! Jetzt Tarifwechsel prüfen!

PKV Tarifwechsel


Ab wann lohnt sich ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung?

Es gibt viele Gründe, einen Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu erwägen. Vor allem die Reduzierung der Kosten liegt dabei häufig im Fokus der Kunden.

Weitere Überlegungen, weshalb sich ein Wechsel lohnen könnte, sind:

  • Durch eine Anpassung können Sie häufig bis zu 40 Prozent Ihrer derzeitigen Prämien einsparen
  • Ein Wechsel ist auch bei Vorerkrankungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
  • Ihr Alter spielt keine Rolle, denn je älter Sie sind, desto mehr Einsparpotential haben Sie in der Regel
  • Sie zahlen weniger Beiträge, haben jedoch dennoch gleichwertige, in manchen Fällen sogar bessere Leistungen
  • Sie brauchen Ihren bestehenden Vertrag nicht zu kündigen, denn es existieren keine Kündigungsfristen
  • Ihre Altersrückstellungen bleiben bei einem Wechsel in einen Tarif mit den gleichen Leistungen in vollem Umfang erhalten

Wechsel PKV - Zufriedener GeschäftsmannSie müssen nicht zwingend die Versicherungsgesellschaft insgesamt wechseln, wenn Sie eine Kostenreduzierung herbeiführen wollen. Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist sehr häufig von Nachteil.

Denn in vielen Fällen haben die Versicherungskonzerne Tarife mit vergleichbaren Leistungen in ihrem eigenen Portfolio, die deutlich weniger kosten als die Produkte, die bereits am Markt existieren.

Zur Gewinnung neuer Kunden legen die Anbieter in regelmäßigen Abständen attraktivere, neue Tarifwerke auf, die relativ günstig sind. Diese sind zunächst eine Art „Sammelbecken“ für oft junge, gesunde Kunden, die weniger Kosten verursachen als Mitglieder älterer Generationen. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherungsgesellschaften jedoch keine rechtliche Grundlage die es ihnen erlauben würde, ihren bestehenden Kunden den Zutritt zu diesen neuen Tarifen vorzuenthalten.

Wenn Sie sich also für einen neuen Tarif entscheiden, können Sie Ihre Kosten erheblich senken, ohne dass Sie Abstriche in der Qualität oder im Umfang der gewohnten medizinischen Leistungen machen müssen. Auch behalten Sie bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungsgesellschaft Ihre gesamten Altersrückstellungen. Diese Tatsache reduziert somit zusätzlich Ihren Kostendruck.

Wenn auch Ihr Anbieter versuchen wird, einen solchen Wechsel zu verhindern, ist dennoch die Rechtslage in Ihrem Sinne völlig eindeutig!


PKV Tarifwechsel: Vorteile

Bei einem PKV Tarifwechsel profitieren Sie im Einzelnen von folgenden Vorteilen:

  • Einer monatlichen Ersparnis von bis zu 40 Prozent
  • Gleichen oder sogar besseren Leistungen
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Der Wechsel kann unabhängig von Krankheiten stattfinden
  • Ihre Altersrückstellungen bleiben in vollem Umfang erhalten
  • Ein solcher Wechsel ist nicht von Ihrem aktuellen Alter abhängig

Wechsel PKV - Zufriedene, ältere FrauAls Mitglied in der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, zu jeder Zeit – und zwar kostenlos – in einen alternativen und häufig viel günstigeren Tarif innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Diese Berechtigung ist in § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben, was jedoch den meisten privat Krankenversicherten nicht bekannt ist, da die Versicherungsgesellschaften Sie in der Regel darüber nicht informieren.

Wenn Ihnen also die finanzielle Belastung über den Kopf wächst, ist der PKV Tarifwechsel in den Standardtarif eine gute Alternative, ohne dass Sie Einschränkungen Ihres medizinischen Schutzes in Kauf zu nehmen brauchen.

Dieses Recht zum Tarifwechsel können Sie darüber hinaus nicht nur einmal, sondern kontinuierlich in Anspruch nehmen, so dass Sie in sinnvollen Zeitabständen prüfen können, ob Ihr Tarif aktuell die günstigste Lösung ist oder ob Sie nicht vielleicht eine bessere Alternative wählen sollten. Es ist ratsam, in etwa alle fünf Jahre einen Vergleich mit anderen tariflichen Angeboten innerhalb Ihrer derzeitigen Versicherungsgesellschaft anzustellen. Der Gesetzgeber gibt im Übrigen kein Limit dafür vor, wie häufig Sie einen Tarifwechsel wählen. Angesichts der Komplexität einer solchen Anpassung ist es jedoch ratsam, wenn Sie damit einen unabhängigen Experten betrauen. Er kann die Tarifoptimierung zielstrebig umsetzen.

Vor allem für ältere, langjährige privat Krankenversicherte ist ein solcher Wechsel oft empfehlenswert, da der alte Tarif im Vergleich zu neueren Vertragsgestaltungsmöglichkeiten nicht immer optimal ist. Dass aktuell angebotene Tarife meist billiger sind als alte liegt daran, dass die Gesellschaften auf der einen Seite damit Neukunden werben möchten, auf der anderen Seite lange bestehende Tarife oft eine Schieflage bei der Zusammensetzung der darin versicherten Kunden haben wegen eines höheren Altersschnitts.
Die Vertriebsstrategie der Neukundengewinnung können Sie sich zunutze machen und gemäß § 204 VVG die Vorteile eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft nutzen. Ohne Einbußen bei der bisherigen medizinischen Versorgung.


Bei wem lohnt sich ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung unter 55-Jähriger

Auch für Menschen unter 55 Jahren gilt der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes. Daher kann es für diesen Personenkreis ebenso lohnend sein, das Tarifportfolio innerhalb ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft zu vergleichen, um die Kosten zu reduzieren.

Mit einem Tarifwechsel können Sie bis zu 40 Prozent Ihrer derzeitigen Prämie einsparen. Ihr aktuelles Alter spielt dafür keine Rolle. Auch ist eine solche Anpassung auch nach Vorerkrankungen möglich, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einem Wechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft gilt, dass das Einsparpotential umso größer wird, je älter Sie sind. Nach einer Anpassung zahlen Sie weniger Beiträge für mindestens gleichwertige, manchmal sogar bessere Leistungen. Auch brauchen Sie Ihren Vertrag nicht zu kündigen, denn der Tarifwechsel ist nicht an eine vorherige Kündigung gebunden. Entsprechend müssen Kündigungsfristen nicht beachtet.

Weiterer Vorteil: Wenn Sie sich für einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft entscheiden, werden Ihre Altersrückstellungen vollständig angerechnet.

Sträuben sich auch oft viele Versicherungsgesellschaften, ihre Altkunden in neuere, günstigere Tarife oder den Standardtarif zu übernehmen, da ihnen meist finanzielle Nachteile entstehen, so steht Ihnen dieses Recht gemäß §204 VVG dennoch zu. Es ist gängige Praxis vieler Versicherungskonzerne, ihren Mitgliedern, wenn sie von ihrem Tarifwechsel-Recht Gebrauch machen möchten, den Basistarif zu empfehlen. Dies ist jedoch nur selten die optimale Wahl. Denn eine Tarifoptimierung ist in aller Regel effizienter, nicht nur hinsichtlich der Kostenreduzierung, sondern auch in Bezug auf die medizinischen Leistungen, die manchmal sogar noch besser sein können als die, die Sie bisher genossen haben.

Lassen Sie sich auf keinen Fall von Behauptungen Ihrer privaten Krankenversicherung beirren, die scheinbar gegen einen Tarifwechsel sprechen. Konsultieren Sie vielmehr einen unabhängigen Berater, der Ihnen bei allen diesbezüglichen Angelegenheiten erfahren und kompetent zur Seite steht!


Bei wem lohnt sich ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung über 55-Jähriger

Wechsel PKV - Zufriedener, älterer MannWenn Sie, als über 55-Jähriger, einen Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung anstreben, ist eine solche Anpassung in den allermeisten Fällen sehr lohnend.

Denn je länger Sie in Ihrem Tarif versichert sind und je mehr Prämie Sie aktuell zahlen, desto mehr Vorteile können Sie aus einer Optimierung für sich verbuchen.

Sollten Sie seit mindestens sieben Jahren Kunde einer privaten Krankenversicherung sein, ist ein Tarifwechsel in den allermeisten Fällen dem Verlassen des Anbieters sogar vorzuziehen.

Möchten Sie den kontinuierlich steigenden Beitragskosten entkommen, dann ist der Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, die der Experte „Tarifoptimierung“ nennt, ein äußerst effektiver Weg, dies zu realisieren. Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, in einen günstigeren Tarif mit denselben Leistungen innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Fachkundige Begleitung ist dafür meist unerlässlich. Neben der häufig beträchtlichen Kostenreduktion, können Sie darüber hinaus auch Ihre bereits erworbenen Rechte, wie beispielsweise Altersrückstellungen und Gesundheitszustand in den neuen Tarif mitnehmen. Auf diese Weise umgehen Sie die aufgrund des erhöhten Tarifs wahrscheinlich ungünstige Kosten- und Risikoverteilung Ihrer aktuellen Tarifgruppe.

Lassen Sie sich vor allem von den Aussagen Ihrer Versicherungsgesellschaft nicht beeinflussen:

    • Ein Tarifwechsel ist nur bei erneuter Gesundheitsprüfung möglich – das stimmt nicht
    • Geringere Beiträge sind bei einem vergleichbaren Versicherungsschutz ausgeschlossen – die Beiträge können sinken, der Leistungsumfang bleibt jedoch bestehen
    • Der Tarif wurde nur für bestimmte Jahrgänge aufgelegt – unabhängig von Ihrem Alter können Sie wechseln, jederzeit
    • Der Tarif kann nur gegen einen Risikozuschlag erworben werden – das ist nach aktueller Rechtsprechung unzulässig
    • Ein Tarifwechsel ist ein besonders kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren – nicht, wenn Sie mit Expertenunterstützung vorgehen

Die Tarifoptimierung ist Ihr gutes Recht (§ 204 VVG). Wenn Sie also in Ihrer PKV nach alternativen und kostengünstigen Tarifen suchen, ist der Tarifwechsel in aller Regel der richtige Weg.


Bei wem lohnt sich im Rentenalter ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung?

Wechsel PKV - Zufriedener Mann im RentenalterEin Tarifwechsel ist generell in jedem Alter innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft möglich.

Vor allem aber wenn Sie das Rentenalter erreicht haben, ist ein solcher Wechsel in der privaten Krankenversicherung häufig besonders empfehlenswert, da Sie meist zu hohe Beiträge zahlen müssen.

Nach Meinung der Experten zahlen die Mitglieder, die sich schon für den Tarifwechsel entschieden haben, durchschnittlich 2.000 bis 2.500 Euro weniger pro Jahr.

Beitragserhöhungen in der PKV sind meist gerade für Rentner mit großen finanziellen Herausforderungen verbunden, da ältere Menschen häufig über weniger Geld verfügen, als während ihrer Berufstätigkeit. Möchten Sie also im Rentenalter Ihre monatliche Beitragsbelastung reduzieren, so ist ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft oft der optimale Weg, Ihren Wunsch zu realisieren.

Durch eine Tarifoptimierung profitieren Sie unter anderem auch davon, dass Sie Ihre angesparten Altersrückstellungen nicht verlieren. Sie müssen sich keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen und bei günstigeren Versicherungsprämien auch nicht auf Ihren bisherigen gewohnten Leistungsumfang verzichten. Daher ist ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung für (beinahe) jeden Menschen im Rentenalter die optimale Alternative.

Wechseln Sie auch nicht ohne Not in den Basistarif, denn dieser ist vergleichsweise teuer und leistet wenig. Diverse Verbraucherorganisationen bestätigen, dass dieser Tarif in der Regel kein gutes Preis-Leistungsverhältnis gewährt und daher nur beispielsweise bei Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen werden sollte, weil dann das Jobcenter für die Zahlung der Versicherungsprämie aufkommt.

Auf jeden Fall sollten Sie sich von einem unabhängigen Experten in der Komplexität des Themas auf den Stand bringen lassen!


PKV Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung?

Viele Menschen glauben, dass bei einem Wechsel des Tarifs innerhalb ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft eine neuerliche Gesundheitsprüfung erfolgen müsse.

Das gilt jedoch nur mit starken Einschränkungen. So ist der Wechsel zu einem anderen Tarif mit den gleichen Leistungen wie in dem alten völlig problemlos möglich – ohne nochmalige Prüfung. Nur wenn Sie einen günstigeren Tarif wählen, der mehr Leistungen enthält, darf die Versicherungsgesellschaft für diese Mehrleistung – und zwar nur für diese – eine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Einen Risikozuschlag darf sie jedoch nie erheben. Wenn Sie sich jedoch vor einer neuerlichen Prüfung scheuen, können Sie beispielsweise auf Mehrleistungen verzichten, so dass dann der alte Leistungsumfang, jedoch zu günstigeren Konditionen, bestehen bleibt.

So können Sie steigenden Beitragskosten durch den Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft wirksam entgehen und darüber hinaus Ihre Altersrückstellung vollständig anrechnen lassen. Nur dann, wenn Sie einen Tarif mit einem umfassenderen Schutz wählen, kann der Anbieter

      • Höhere Leistungen in Ihrem Fall ausschließen
      • Einen Risikozuschlag verlangen
      • Eine Wartezeit bestimmen, die aussagt, zu welchem Zeitpunkt Sie die höheren Leistungen in Anspruch nehmen können

Sie jedoch können

  • Einer Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen zustimmen
  • Bestimmte Mehrleistungen ausschließen, um Wartezeiten oder Risikozuschläge zu verhindern

Meist sieht sich Ihre Versicherungsgesellschaft nicht veranlasst, Ihnen bei einem Wechsel in einen anderen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu helfen. Unabhängige Experten stehen dabei kompetent an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns.


PKV wechseln: Altersrückstellungen

Wechsel PKV - Zufriedene, reife FrauDie Beiträge, die Sie für Ihre private Krankenversicherung entrichten, enthalten einen sogenannten „Sparanteil“, aus dem unter anderem auch Altersrückstellungen gebildet werden.

Da besonders ältere Menschen für die Versicherungskonzerne ein Kostenrisiko bedeuten, wird schon bei jungen Menschen dieser „Spartopf“ gebildet, der dann eine konstante Beitragshöhe der Versicherungsprämien ermöglichen soll.

Aus dem Grund zahlen junge privat Krankenversicherte einen in Relation höheren Betrag, als dies, gemessen am Risiko, nötig wäre.

Wenn Sie nun in eine andere private Krankenversicherungsgesellschaft wechseln, kommen die gebildeten Altersrückstellungen Ihrem ehemaligen Anbieter zugute und dürfen von Ihnen, mit Einschränkungen, nicht zu der neuen Gesellschaft mitgenommen werden. So ist ein Wechsel von einer zu einer anderen Versicherung, wenn überhaupt, nur in jungen Jahren sinnvoll, da in einem solchen Fall noch keine erheblichen Altersrückstellungen gebildet wurden.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Regelung, dass neue Mitglieder innerhalb der PKV, die ab diesem Datum einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich das Recht haben, in den Voll- oder Basistarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln und ihre bisherigen Altersrückstellungen mitzunehmen. Dies jedoch betrifft nur den Basistarif, da eine vollständige Mitnahme aktuell nicht möglich ist.

Generell ist es nicht empfehlenswert, vorschnell zu einem anderen Anbieter innerhalb der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Hinsichtlich der Altersrückstellungen gilt es sorgfältig abzuwägen, welche Versicherungsgesellschaft derzeit besonders günstige Konditionen anbietet. Eine Entscheidungshilfe für Ihren speziellen Fall gibt Ihnen ein unabhängiger Versicherungsexperte. Vor allem wenn Sie schon lange bei Ihrer Versicherungsgesellschaft versichert sind, ist es empfehlenswert, einen Tarifwechsel nur innerhalb Ihrer derzeitigen Versicherungsgesellschaft vorzunehmen, da Ihnen sonst unter Umständen die jeweils angesparten Altersrückstellungen mindestens anteilig verloren gehen.

Seit 2009 müssen auch Neukunden mit finanziellen Einbußen rechnen, wenn sie sich für einen Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherungsanbieter entscheiden. Das macht es auch für diesen Personenkreis empfehlenswert, zunächst nach günstigeren Alternativen innerhalb ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft zu suchen, bevor sie einen Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung vornehmen.


PKV Tarifwechsel: Fristen

Basierend auf diversen Faktoren steigen die Kosten im Gesundheitswesen kontinuierlich an. Teilweise sind auf höhere Ärztehonorare ein Grund, aber auch der demografische Wandel erfordert Millionenbeträge. Das bedeutet für Mitglieder in der privaten Krankenversicherung, dass sie grundsätzlich mit steigenden Prämien für ihren Gesundheitsschutz rechnen müssen.

Ein weiterer Grund für die kontinuierliche Erhöhung der Beiträge liegt in der sogenannten „Vergreisung der Tarife“. Das bedeutet, dass die Versicherungskonzerne bestimmte Tarifgemeinschaften in einem verkaufsoffenen Tarif bündeln. Mit den Jahren werden diese Mitglieder natürlich älter und damit auch häufiger krank, so dass sie vermehrt Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Folgen sind steigende Kosten, die durch Beitragserhöhungen von den Anbietern aufgefangen werden, da diese in der Tarifgruppe stärker steigen als die Einnahmen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft „mischt die Karten neu“ und Sie profitieren von moderateren Beitragsberechnungen.

Zusammengefasst: Sollten Sie sich für einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung entscheiden, zahlen Sie in der Regel – bei gleicher Leistung – weniger Beiträge. Bei einem Wechsel von einem Tarif in einen anderen sind Sie an keine Fristen gebunden. Sie brauchen auch keine Kündigung auszusprechen und können ein hohes Einsparungspotential, unabhängig von Ihrem Alter, ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einem gleichwertigen Tarif generieren.


PKV wechseln: Kündigungsfrist

Wenn Sie die für Ihre private Krankenversicherung die Versicherungsgesellschaft insgesamt wechseln möchten, ist die sogenannte „ordentliche Kündigung“ zum Ablauf des Kalender- oder Versicherungsjahres, je nach Versicherungsbeginn, mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass häufig Mindestlaufzeiten einzuhalten sind. In der Regel 3 Jahre.

Bei der Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Das bedeutet, dass die Verträge jeweils am 31.12. enden. Für eine Kündigung ist hier der Stichtag der 30.09. Sollte bei einem Anbieter das Versicherungsjahr unterjährig enden, wäre das jährliche Vertragsende einen Tag vor Aufnahme des Vertrages im Vorjahr. Die Frist für die Kündigung liegt 3 Monate davor.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die „außerordentliche Kündigung“. Sie greift unter anderem dann, wenn die Gesellschaft eine Beitragserhöhung oder eine Leistungsänderung vornimmt. In solch einem Fall können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntwerden der Änderung die Sonderkündigung aussprechen. Ausschlaggebend ist dabei der Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung über die Leistungs- bzw. Beitragserhöhung. Die Kündigung wird zum gleichen Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.

In solchen Fällen müssen Sie bei einer neuen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abschließen, da Sie innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Kündigung eine neue Versicherung nachweisen müssen, damit Ihre Kündigung auch wirksam wird.


PKV Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung

Wechsel PKV - Älteres Paar mit TabletMit einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden Krankenversicherungsgesellschaft können Sie, ganz ohne Kündigung, häufig bis zu 40 Prozent und mehr Ihrer bisherigen Beiträge einsparen.

Sollten Sie auch zu dem Personenkreis gehören, der unter stetig steigenden Versicherungsbeiträgen leidet, dann ist der PKV Tarifwechsel innerhalb Ihres Anbieters die in der Regel geeignete Lösung, um sich gegen zunehmend hohe Kosten ohne Leistungseinbuße zu schützen.

Auch wenn sich die privaten Krankenversicherungsgesellschaften oft dagegen sperren, ihre alten Kunden in neue und dadurch kostengünstigere Tarife umzubuchen, muss Sie das nicht abschrecken. Der Grund für eine derartige Verhaltensweise liegt in finanziellen Einbußen der Versicherungen. Aus diesem Grund empfehlen viele Anbieter ihren Mitgliedern in den Basistarif zu wechseln. Aber der bietet kein gutes Preis-Leistungsverhältnis, wie oben ausgeführt.

Je länger Sie schon in Ihrem Tarif versichert sind und je mehr Prämie Sie zahlen, desto lohnenswerter sind ein Wechsel des Tarifs und damit einhergehend die Reduzierung Ihrer Belastung. Sind Sie seit mindestens 7 Jahren Mitglied in Ihrer PKV, ist ein Tarifwechsel häufig dem Verlassen Ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft vorzuziehen. Diese Möglichkeit ist ebenfalls für Rentner besonders attraktiv, da sie, um ihre Altersrückstellungen nicht zu verlieren, die sie über einen langen Zeitraum angespart haben, einfach in einen kostengünstigeren Tarif ihrer Versicherungsgesellschaft mit dem bisherigen Leistungsumfang wechseln können.

Für folgende Personenkreise ist eine Tarifoptimierung erfolgversprechend:

      • Für privat Krankenversicherte mit einer geringen Selbstbeteiligung
      • Für Rentner, da sie meist zu hohe Beiträge zahlen
      • Für Frauen, die aufgrund neuer Unisex-Tarife in der PKV Preisvorteile realisieren können

Lassen Sie sich auf keinen Fall von falschen Behauptungen Ihrer Gesellschaft irritieren:

      • Ein Wechsel sei nur gegen Zahlung eines Risikozuschlages möglich
      • Es handele sich um eine komplexe Prozedur, die viel Zeit in Anspruch nähme
      • Der Tarif sei nur für neue Mitglieder offen
      • Ein Tarifwechsel könne ausschließlich nach einer erneuten Gesundheitsprüfung erfolgen

Diese Aussagen entsprechen allesamt nicht der Wahrheit. Um den Tarifwechsel zu realisieren ist es nötig und eine gute Voraussetzung, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:

      • Sie besitzen eine private Krankenvollversicherung
      • Ihr monatlicher Beitrag beläuft sich auf mindestens 400 Euro
      • Ihr Vertrag bei Ihrer bestehenden Krankenversicherungsgesellschaft besteht seit mindestens 7 Jahren

 


PKV Tarifwechselrecht

Wechsel PKV - Mann telefoniertVor allem die Generation 50+ sowie Rentner sorgen sich zunehmend darum, wie sie ihre private Krankenversicherung bezahlen sollen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Tarifwechselrecht sind im § 204 VVG verankert. Der Paragraph räumt jedem privat Krankenversicherten das Recht zum Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb seiner bestehenden privaten Krankenversicherung ein. Ohne Risikozuschlag und erneute Gesundheitsprüfung und völlig ohne Leistungseinbußen.

Basierend auf dieser gesetzlichen Bestimmung können Sie Beiträge sparen, ohne eine Minderung der Qualität Ihrer medizinischen Versorgung befürchten zu müssen.

Steigende Behandlungskosten, immer älter werdende Mitglieder sowie geringe Verzinsungen der Kapitalanlagen sind einige Ursachen dafür, dass die privaten Krankenversicherungsgesellschaften unter steigendem Kostendruck leiden. Diese höheren finanziellen Aufwendungen geben sie an ihre Kunden in Form stets steigender Beiträge weiter. Und vor allem für ältere privat Krankenversicherte ist ein Wechsel der Krankenversicherungsgesellschaft – meist schon aus gesundheitlichen Gründen – kaum möglich. Dazu droht zusätzlich der Verlust der über die Jahre aufgebauten Altersrückstellungen, die bei langjährig versicherten Kunden bis zu 500 Euro pro Monat betragen können. Daher ist es meist wirtschaftlich sinnvoller, bei der einmal gewählten privaten Krankenversicherungsgesellschaft zu bleiben und innerhalb dieser Versicherungsgesellschaft einen Tarifwechsel vorzunehmen. Das Wechselrecht nach § 204 VVG besteht seit 1994. Es erlaubt Kunden der privaten Krankenversicherung „ in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellung“ jederzeit zu wechseln.

Diese Regelung stößt in der Praxis nicht selten auf den Widerstand einer Vielzahl von PKV-Konzernen, die den Tarifwechsel ihrer Kunden nicht begrüßen. Denn die neuen und kostengünstigen Tarifkonstellationen sollen junge und gesunde Neukunden für den Eintritt in die private Krankenversicherung begeistern. Bereits versicherte Kunden, die sich beispielsweise telefonisch nach einer solchen Änderung erkundigen, erhalten nicht selten falsche Auskünfte.

Wir unterstützen Sie beim Wechsel im Tarif ihrer privaten Krankenversicherung. Rechtlich eindeutig Ihr Vorteil. Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Wechsel-Experte
© 2024: wechsel-pkv.de