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COVID-19 im Ausland – Was passiert? Und wie gehen Selbständige mit Verdienstausfall um?

28. April, 2020

Wie regieren die Private und die Reisekrankenversicherung im Ausland auf Corona?

Die aktuelle Situation ist angespannt und unübersichtlich, wenn es um Versorgung, Test und Quarantäne im Zusammenhang mit COVID-19 und Corona geht. Das gilt in größerem Maß für Menschen, die sich nach wie vor im Ausland befinden, trotz Rückholaktionen wegen der anhaltenden Krise im Lufttransport.

In manchen Fällen ist darum wegen lokaler Quarantäneverordnungen die Ausreise nicht oder nur stark verzögert möglich. Einige müssen andauernd aushalten und unfreiwillig ihren Aufenthalt verlängern.

Die Privaten Reisekrankenversicherungen haben darum in vielen Fällen auf freiwilliger Basis ihre Gültigkeitsdauer bei Auslandsaufenthalt verlängert. Das gilt für Zusatzversicherungen auf Reisen, aber auch für die in den meisten PKV-Tarifen bereits enthaltenen Auslandskrankenversicherungen. Wer länger im Ausland bleiben muss, erhält medizinische Behandlungskosten über die Dauer seines unvermeidlichen Aufenthalts erstattet.

Ausdrücklich bestätigt hatten dieses Vorgehen Ende April die Privaten und Reisekrankenversicherer Gothaer und Allianz. Der Versicherungsschutz gilt dann so lange, bis eine Rückreise wieder möglich ist.

Leistungen im Homeoffice

Wer zu Hause bleiben muss, erhält nicht automatisch Leistungen der Privaten Krankenversicherung und auch nicht automatisch ein mitversichertes Krankentagegeld.

Entscheidend ist der Grund des häuslichen Aufenthalts. Aktuell können Menschen bereits auf Verdacht in Quarantäne geschickt werden. Zum Beispiel nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet oder bei Kontakt zu einem Erkrankten.

Der Quarantäne-Aufenthalt für sich genommen ist nicht in den Leistungen der PKV abgebildet. Den meisten geht es in dem Zusammenhang auch darum, wann das Krankentagegeld gezahlt wird.

Im Verhältnis zu den unklaren Corona-Situationen in vielen anderen Bereichen, ist diese Frage klarer zu beantworten:

  • Sie erhalten KEIN Krankentagegeld, wenn Sie im Homeoffice oder ohne Erkrankung in einer Quarantäne sind
  • Sie erhalten Krankentagegeld, wenn Sie auf Grund einer COVID-19-Erkrankung arbeitsunfähig zu Hause, in Quarantäne oder im Krankenhaus sind

Dann greifen die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Das heißt: Ab wann Sie Zahlungen erhalten, unterscheidet sich nicht von den grundsätzlichen Bedingungen, wenn Sie an COVID-19 erkrankt sind. In der Regel greifen die Policen für Krankentagegeld ab dem 10. bis 15. Krankheitstag bzw. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Zusatzleistungen bei Vorbeugung und in der Früherkennung von COVID-19

Keine zusätzlichen oder ergänzenden Leistungen erstattet die PKV im Rahmen der Prävention und Tests auf eigenen Verdacht. Erstattet wird nur, was medizinisch angeordnet ist. Diese Anordnungen müssen durch einen zugelassenen Arzt erfolgen.

Vor diesem Hintergrund werden also nicht erstattet:

  • Masken und Gesichtsschutz
  • Handschuhe
  • Desinfektionsmittel und medizinische Seifen
  • COVID-19-Tests und Vorsorge-Leistungen, die nicht medizinisch wirksam gegen COVID-19 sind

Wenn Sie eine Behandlung oder eine Vorsorgemaßnahme in Betracht ziehen, die nicht ärztlich angeordnet ist, kontaktieren Sie vorher Ihren Versicherer. Er gibt konkret Auskunft darüber, ob eine bestimmte Leistung übernommen wird oder nicht.

Ist ein Wechsel wegen Corona sinnvoll?

In die PKV können Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit Einkommen über der Arbeitsentgeltbemessungsgrenze eintreten. Sie müssen jünger als 55 Jahre sein. Wer seinen Versicherungsschutz über einen privaten Versicherer realisieren will, kann vor diesem Hintergrund verschiedene Anbieter prüfen.

Aber: Ein Wechsel nur wegen eines bestimmten Krankheitsbildes ist kaum sinnvoll. Die Leistungskataloge der PKV sehen so spezielle Leistungsbereiche in der Regel nicht vor. Und Sie tun sich auch keinen Gefallen, eine Krankenversicherung so zu spezialisieren. Denn sie soll Sie ja zukünftig gegen alle Kosten aus medizinischen Behandlungen absichern.

Leistungen

Vergleichen Sie also in erster Linie Leistungen und Beiträge. Je nachdem, wie viel Sie verdienen, lässt sich bei den PKV-Beiträgen einiges sparen. Dabei finden Sie sehr unterschiedliche Tarife zu unterschiedlichen Beiträgen. Hintergrund sind jeweils abweichende Leistungen und Selbstbehalte.

Hier können Sie konkret sehen, ab wann sich der Einstieg in den PKV lohnt. Beachten Sie dabei Ihr Gesamteinkommen, Perspektiven Ihrer beruflichen Entwicklung (und Ihres Einkommens) und individuelle Leistungen, die für Sie wichtig sind. Auch Vorerkrankungen spielen eine Rolle. Machen Sie einen Online-Vergleich, um genaue Preise kalkulieren zu können.

Krankentagegeld

Für Selbstständige und Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherung oft der einzige wirksame Schutz gegen Verdienstausfall bei Krankheit. Wenn Sie noch keine haben, ist ein Abschluss wahrscheinlich auch ohne konkreten Bezug auf COVID-19 ratsam.

Beachten Sie aber: Eine kurzfristige Prävention ist damit kaum möglich. Sind Sie bereits erkrankt, tritt die Versicherung nicht für die Zahlung von Krankentagegeld ein. Darüber hinaus gelten Wartezeiten, die je nach Anbieter unterschiedlich lang sind. In der Mehrzahl sind es 3 Monate. Erst nach Ablauf dieser Zeit zahlt die Krankentagegeldversicherung überhaupt etwas. Beziehen Sie das in Ihre Erwägungen also mit ein.

Fazit: Nur wegen COVID-19 in die PKV zu wechseln, ist nicht grundsätzlich empfehlenswert. Aber eine passende Absicherung gegen Verdienstausfälle sollten Sie schon in Erwägung ziehen. Und da „besser spät, als nie“ handeln.


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