Privat krankenversichert?

Sparen Sie bis zu 40 %! Jetzt Tarifwechsel prüfen!

PKV Wechsel Kündigungsfrist


Welche Rahmenbedingungen bei der Kündigungsfrist beim Wechsel der PKV zu beachten?

PKV Wechsel Kündigungsfrist - Männlicher Ansprechpartner Die Kündigungsfrist spielt beim Wechsel der PKV
eine besondere Rolle.
Vor allem deswegen, weil es aus unterschiedlichen Gründen und vor unterschiedlichem Hintergrund verschiedene Kündigungsfristen gibt.

Hält man sie nicht ein, kann das eine Vertragsverlängerung
von bis zu einem Jahr bedeuten. Wer einen Wechsel der PKV plant, sollte also die Kündigungsfrist zentral in seine Planungen einbeziehen.

 

Kündigung zum Ende des Kalenderjahrs
Verschiedene private Versicherungsgesellschaften halten ihre Verträge gebunden an das Kalenderjahr.

Dazu zählen u.a.

  • die Allianz Private Krankenversicherung
  • die private Krankenversicherung der AXA
  • die Gothaer MediStart und MediVita
  • die private Krankenversicherung der HUK Coburg
  • die private Krankenvollversicherung der Nürnberger
  • weitere private Versicherungsgesellschaften, wie die Concordia, die DKV oder der Münchener Verein.

Das Kündigungsziel und Ende des Versicherungsjahres ist hier gleich dem Ende des Kalenderjahrs. Gekündigt werden kann zum 31.12., der Vertrag soll dann ab dem 1.1. des Folgejahres nicht weiter bestehen.

Zu beachten ist: Die Kündigung ist nicht bei einem Tarifwechsel, nur beim Wechsel der privaten Versicherungsgesellschaft oder der Versicherungsform nötig. Der Tarifwechsel muss mit anderen Eckdaten geplant werden und es gelten abweichende Kündigungsfristen.

 

Versicherungsjahr
Verschiedene andere PKV-Konzerne unterscheiden das Versicherungsjahr vom Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrags oder mit vereinbartem Leistungsbeginn, wenn das unterschieden wird. Das Versicherungsjahr dauert 12 Monate, analog des Kalenderjahrs, endet aber wieder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder Versicherungsbeginn – am Vorabend, genauer gesagt.

Zu den Versicherungsgesellschaften mit Wertung des Versicherungsjahres für den Vertrag zählen u.a.

  • die private Krankenversicherung der Barmenia
  • das Privatkundenangebot der Debeka
  • die private Krankenversicherung der Signal Iduna.

Das Kündigungsziel ist hier das Datum, das als Laufzeitbeginn des Versicherungsvertrags festgehalten ist. Die vorgelagerte Kündigungsfrist muss dennoch beachtet werden und gilt hier entsprechend in vollen Monaten oder mit datumsgenauer Wirkung auf den Tag des Abschlusses.

 

Mindestversicherungslaufzeit
Die Kündigung zum Wechsel der PKV kann nicht immer mit Bezug auf eine Kündigungsfrist erfolgen. In vielen Verträgen gilt nach Abschluss eine Versicherungs-Mindestlaufzeit, die in der Mehrzahl der Vereinbarungen zwischen 2 und 3 Jahren liegt. Hier kann regulär nicht innerhalb dieser Frist gekündigt werden.

Eine Kündigung kann hier, dann allerdings mit einer wesentlich verkürzten Kündigungsfrist, nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe werden zum Teil von der Versicherungsgesellschaft selbst festgelegt, andererseits gelten allgemeine Richtlinien.

So wird insgesamt der Eintritt von Pflegebedürftigkeit und Zahlungen der Pflegekasse als wichtiger Grund, der Wegfall der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit Sinken der Einkünfte des privat Krankenversicherten unter die Mindesteinkommensgrenze und die damit einsetzende gesetzliche Versicherungspflicht – aber auch die Anhebung der Versicherungsbeiträge. Hier wird die verkürzte Kündigungsfrist im Zusammenhang mit einem Wechsel in der PKV relevant.

 

Kündigungsfrist 2 bis 3 Monate
Die reguläre Kündigungsfrist für die Vorbereitung eines Wechsels in der PKV beträgt 3 Monate für fast alle Verträge.

Ändern sich hingegen Vertragsbestandteile, wie die Zusammenstellung des Leistungskatalogs oder, häufiger, die Beiträge, kann der Kunde dem Versicherungskonzern gegenüber ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Rechtlich zulässige Änderungen an Vertragsinhalten oder Rahmenbedingungen müssen dem Kunden vor Inkrafttreten rechtzeitig mitgeteilt werden. Ab Mitteilung und bis zum Inkrafttreten der Änderung hat der Kunde innerhalb von 2 Monaten das Recht, den Vertrag durch sein Sonderkündigungsrecht auflösen.

PKV Wechsel Kündigungsfrist - Beratung in Team

Wann muss keine Kündigungsfrist bei einem Wechsel des Tarifs in der PKV beachtet werden?

Nicht immer muss bei einem Wechsel oder einer Anpassung innerhalb der PKV eine Kündigungsfrist beachtet werden.

Ein effizienter und besonders bei länger bestehenden Verträgen häufig sehr lohnenswerter Weg ist der Tarifwechsel. Hier wird ein anderer Versicherungstarif vereinbart. In diesem Zuge wird der Leistungskatalog des neuen Beitrags angeglichen an die bestehenden Leistungen des laufenden Tarifs oder entsprechend geänderten Anforderungen oder Erwartungen des Kunden geändert oder erweitert.

  • Tarifwechsel bei Beibehaltung der Versicherungsgesellschaft
    Für den Teil der beibehaltener Leistungen eines Versicherungstarifs müssen keine neuen Gesundheitstests in Kauf genommen werden. Das gilt auch dann, wenn die Leistungen im Großen zwar nicht dieselben sind, aber wesentlich ähnlich strukturiert sind.Nicht nur bei einer Beitragserhöhung kann der Wechsel des Tarifs innerhalb der PKV vorgenommen werden. Es gilt keine Kündigungsfrist, solange der bestehende Vertag mit anderer Rate und verändertem Beitrag weiter bedient wird.
  • Tarifwechsel bei derselben Gesellschaft älter als 55
    Der Wechsel beim PKV-Tarif ohne Kündigungsfrist ist generell immer und ohne Begrenzung der Anzahl von Wechseln möglich. Er hat zum Vorteil, dass geleistete Altersrückstellungen auf den neuen Tarif angerechnet werden können. Ein Abschluss bei einer anderen Versicherungsgesellschaft lässt diese Leistungen erneute auflaufen, die bereits geleisteten Beiträge können nicht übernommen werden.Für Kunden über 55 ist der Tarif-Wechsel oft die einzige Möglichkeit, bei der Beitragshöhe der PKV wesentliche Änderungen vorzunehmen. Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft kostet die Anrechnung der Altersrückstellungen, wird wegen meist mehr Vorerkrankungen als im jüngeren Alter oft nicht wesentlich günstiger und bedarf einer erneuten Gesundheitsprüfung.

 

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in seltenen Fällen überhaupt noch möglich.
Trotzdem können bei einem Wechsel im Tarif der PKV bis zu 40% der Beiträge eingespart werden. Unter Beibehaltung der bestehenden Leistungen und unter Auslassung einer erneuten Gesundheitsprüfung, wenn nicht mehr als bisher an Leistungen vereinbart wird. Und selbst dann gelten die Voruntersuchungen nur für die neu hinzugekommenen Versicherungsbestandteile.

Zusammengefasst ist für den Wechsel des Tarifs, wenn der Vertrag insgesamt bei der bisherigen privaten Krankenversicherungsgesellschaft bestehen bleibt, eine Kündigungsfrist nicht maßgeblich. Der Wechsel ist auch nicht an ein Vertragsende oder den Rahmen der Versicherungsperiode gebunden. Sie können beliebig oft wechseln und das jederzeit.

Hinweis: Der Tarif-Wechsel in der PKV sollte nicht ohne fachkundige Beratung erfolgen. Die private Krankenversicherung ist ein zentrales Element Ihrer Versorgung und finanziellen Absicherung. Sie muss langfristig und mit Blick auf wichtige Folge- und Wechselwirkungen abgeschlossen werden. Die Versicherungsinhalte sollten zudem immer auf ihre Lebenssituation passen – angefangen vom Leistungskatalog bis hin zu Gestaltung der Selbstbeteiligung. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie erfahren und kompetent.


Welche Kündigungsfristen gelten beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung?

2 Monate zum Monatsende bei einem Wechsel
Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann im Allgemeinen aus 2 Gründen erfolgen.

Gewechselt werden kann, wenn das Einkommen unter die Mindesteinkommensgrenze für die private Krankenversicherung sinkt. Es setzt die gesetzliche Versicherungspflicht ein. Der Vertrag kann hier aus wichtigem Grund innerhalb von 2 Monaten im Zuge des Sonderkündigungsrechts aufgehoben werden.

Im Unterschied zur regulären Kündigungsfrist kann hier also innerhalb von 2 Monaten gekündigt werden. Die reguläre Kündigung muss im Gegensatz dazu spätestens 3 volle Monate vor Ende der Versicherungsperiode eingehen.

Wichtiger Hinweis: Es kann aufgrund unterschiedlich langer Bearbeitungszeiten auf der einen Seite, auf der anderen Seite werden Unmittelbarkeit der einsetzenden gesetzlichen Versicherungspflicht zu Überschneidungen der Vertragslaufzeiten kommen.
Mit anderen Worten: Der private Versicherungsvertrag kann weiterlaufen, während bereits die gesetzliche Versicherungspflicht besteht und Kosten hierfür anfallen.


Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Wechsel PKV zu einer anderen Versicherungsgesellschaft?

PKV Wechsel Kündigungsfrist - Freundlicher Bürofrau Wenn in der PKV von einer zur einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft gewechselt werden soll, ist die Kündigungsfrist regulär auf 3 Monate festgelegt.

Das legt auf der einen Seite einen Fahrplan für einen Wechsel bei der Versicherungsgesellschaft fest: Der avisierte Neuvertrag muss entsprechend mit späterem Leistungsbeginn vereinbart werden oder er wird entsprechend später und bezogen auf das Leistungsende neu abgeschlossen.

Kündigungsfrist in der Versicherungsperiode
Zu beachten ist ferner, dass sich die Kündigungsfrist für einen PKV-Wechsel immer auf das Ende des Versicherungsjahres bzw. des Vertragsjahres bezieht. D.h.: Die Kündigung muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode beim Versicherungskonzern eingegangen sein.

Der Vertrag in der PKV kann also nicht beliebig gekündigt werden. Auch dann nicht, wenn die Mindestversicherungslaufzeit abgelaufen ist. Wird er nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich um die vereinbarte reguläre Versicherungsperiode. Außer, das Sonderkündigungsrecht greift. Die reguläre Kündigung muss die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig spätestens 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode erreicht haben.


Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Beitragserhöhung in der PKV?

Häufigster Grund außerordentlicher Kündigungen der PKV ist die Beitragserhöhung. Wollen Sie auf Grund der Beitragserhöhung die private Versicherungsgesellschaft wechseln, stehen Ihnen nach Bekanntwerden der Erhöhung 2 Monate zur Verfügung, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Spätestens am Tag vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung muss die Kündigung beim Versicherungskonzern vorliegen.

Das gilt nicht, wenn Sie wegen einer Beitragserhöhung den Tarif wechseln wollen, aber weiterhin bei Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft versichert bleiben wollen. Dann können Sie jederzeit den aktuellen Tarif durch einen günstigeren ersetzen. Das muss auch nicht immer der Standard- oder Basistarif sein, der meist Leistungseinbußen mit sich bringt. Es gilt beim Tarif-Wechsel in der PKV keine Kündigungsfrist.

Nicht immer ist der Tarif-Wechsel die einzige Möglichkeit, Beitragserhöhungen zu kompensieren. Beachtet werden müssen Kündigungsfristen vor allem dann, wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden soll oder regulär zum Ende einer Versicherungsperiode die private Krankenversicherungsgesellschaft gewechselt werden soll.

Die Beurteilung, welcher Weg – Tarif- vs. Wechsel der Versicherungsgesellschaft – ideal ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die sind häufig nur zum Teil individuell, meist statistisch, demografisch und wirtschaftlich. Um herauszufinden, welcher Weg und welche Tarif-Lösung der beste Weg ist, braucht eine zielstrebige Analyse und ein erfahrenes Team.

Wir unterstützen Sie dabei, die Kosten für ihre PKV durch einen Wechsel zu reduzieren. Besonders effizient ist es bei Verträgen, die schon längere Zeit zu gleichen Konditionen bestehen oder mehrfach eine Beitragserhöhung erfahren haben. Aber auch bei neueren Verträgen ist der Wechsel im Tarif der PKV keine abwegige Option. Je nachdem wurden auch hier bereits ausreichend Altersrückstellungen gezahlt, die bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft nicht angerechnet werden können. Bei einem Tarif-Wechsel entfällt dieser Faktor.

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie zu allen Fragen zu Tarif-Wechsel, Kündigung und Kündigungsfrist mit einem erfahrenen Team und setzen Lösungswege – auf Ihren Wunsch hin – konsequent für Sie um.

 

Ihr Wechsel-Experte
© 2024: wechsel-pkv.de