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AXA Basistarif 2024 – Wechsel PKV

AXA Basistarif 2024 – Die Leistungen im Überblick

Den Basistarif gibt es seit dem 1.1.2009. Es handelt sich um einen brancheneinheitlich Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Mit Einführung dieser Tarifvariante wollte der Gesetzgeber einen Notlagentarif für Versicherte schaffen, die ihre hohen Beiträge nicht mehr zahlen können. Dennoch sollten Kunden vor einem Wechsel in den Basistarif das Versicherungsangebot der AXA prüfen. Durch den Tarifwechsel in eine andere Option lassen sich die Beiträge ebenfalls reduzieren. Grundsätzlich müssen die Anbieter einem Antrag auf Wechsel in den Basistarif entsprechen. Damit gehen jedoch einige Nachteile einher:

  • deutliche vermindertes Leistungsniveau
  • keine Behandlung als Privatpatient
  • eingeschränkte Arztwahl, Behandlung nur bei Kassenärzten möglich

Versicherte, die ihre Beiträge reduzieren wollen, sollten die Wechselmöglichkeit in eine andere Alternative prüfen. Dabei profitieren sie in der Regel von günstigeren Beiträgen, das Leistungsspektrum ist jedoch deutlich besser als im Basistarif.

Wer sich dennoch für einen Wechsel in den Basistarif der AXA entschieden hat, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Versicherte, die bereits vor dem Stichtag 1.1.2009 Mitglied der PKV waren müssen bei einem Tarifwechsel in den Basisschutz der AXA

  • mindestens 55 Jahre alt sein
  • eine Rente beziehen
  • nachweisen, dass die bisherigen Beiträge eine zu hohe Belastung darstellen

Bestens beraten sind Versicherte, die sich für die Unterstützung durch einen Experten entscheiden, der den Tarifwechsel begleitet.

(Stand 10/2015)

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