Signal Iduna Einzeltarife – Tarif Komfort und Komfort Plus
Komfort Tarif – Die Leistungen im Überblick
Kunden, die Wert auf umfassenden Gesundheitsschutz legen, entscheiden sich für den Komfort Tarif der Signal Iduna. Der Tarif punktet nicht nur mit umfassenden ambulanten Leistungen, sondern bietet im stationären Bereich Wahlleistungen, die individuell vereinbart werden können:
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- wahlärztliche Leistungen
- pauschaler Erstattungsbetrag für ambulante Operationen in Höhe von 200 Euro
Bei der Tarifvariante gilt das Hausarztprinzip. Versicherte, die zunächst ihren Hausarzt aufsuchen, erhalten eine Erstattung in Höhe von 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, wer das Prinzip nicht einhält bekommt 75 Prozent.
Bei den zahnärztlichen Leistungen bietet der Komfort Tarif
- Erstattungen bei Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnreinigung bis zu 100 Prozent
- Zahnersatz wird mit bis zu 90 Prozent bezuschusst
- Versicherte, die keine jährliche Kontrolluntersuchung durchführen lassen, müssen mit Reduzierungen rechnen
- in den ersten Jahren gibt es gestaffelte Leistungen, ab dem fünften Versicherungsjahr übernimmt die Signal Iduna bis zu 5.000 Euro jährlich
Es besteht ein Optionsrecht auf den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif der Signal Iduna. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Signal Iduna haben Versicherte die Möglichkeit Beiträge einzusparen.
Komfort Plus – Zusätzliche Leistungen
Diese Versicherungsvariante ist für Kunden geeignet, die sich neben einem umfangreichen Gesundheitsschutz weitere Leistungen und Services wünschen. Zusätzlich zu den Leistungen des Komfort Tarifs überzeugt die Plus-Variante mit weiteren Vorteilen für privat Krankenversicherte:
- jährlicher Gesundheitsbonus bis zu 900 Euro
- Zuschüsse zu einer Haushaltpflegekraft
- Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Auszahlung der Beitragsrückerstattungen nicht
Rückerstattungen zahlt die Signal Iduna bereits nach einer Versicherungsdauer von einem Jahr aus. Versicherte profitieren bei dieser Tarifoption besonders von den Beitragsrückerstattungen und dem Gesundheitsbonus.
(Stand 09/2015)