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Pflegeversicherung PKV

Pflegeversicherung PKV

Privat Versicherte schließen zusätzlich zur Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung bei ihrem Anbieter ab. In Deutschland besteht die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung seit 1995. Da der Gesetzgeber die Leistungen und Beiträge geregelt hat, gibt es zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung keine Unterschiede. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ unterhalten PKV-Mitglieder die Pflegeversicherung bei ihrem Gesundheitsanbieter. Die Bestimmungen regelt das Elfte Sozialgesetzbuch.


Pflegeversicherung PKV – Beitrag

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit orientiert sich der Beitrag in der Pflegeversicherung PKV nicht am Einkommen des Versicherten, sondern errechnet sich aus

  • dem Alter und
  • dem Gesundheitszustand

des Versicherten. Die Anbieter legen einen großen Anteil der Beiträge als Altersrückstellungen an, da das Pflegerisiko mit zunehmendem Alter deutlich ansteigt.

Damit ältere Versicherte nicht durch einen zu hohen Beitrag belastet werden, hat der Gesetzgeber den Höchstbeitrag zur privaten Pflegeversicherung auf den Maximalbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt. Das gilt für alle Versicherten, die entweder

  • seit Einführung der Pflegepflichtversicherung oder
  • seit mindestens fünf Jahren

privat pflegeversichert sind.

Der Arbeitgeber bezuschusst bei PKV-Versicherten den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Dabei übernimmt der Arbeitgeber den Anteil, der in der sozialen Pflegeversicherung abfallen würde. Der Zuschussbetrag ist auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrages beschränkt.

Den gesetzlichen Vorgaben nach dürfen die Versicherer die Beiträge nicht nach Geschlechtern staffeln und Vorerkrankungen nicht ausschließen. Es besteht die Pflicht, bereits pflegebedürftige Personen zu versichern. Das Versicherungsunternehmen darf den Vertrag nicht kündigen, solange eine Versicherungspflicht besteht.


Feststellung der Pflegebedürftigkeit PKV

Die Pflegebedürftigkeit unterscheidet sich in drei verschiedene Stufen:

  • Pflegestufe I, erhebliche Pflegebedürftigkeit, der Pflegebedürftige benötigt Hilfe beim Ankleiden oder der Körperpflege
  • Pflegestufe II, Schwerpflegebedürftige, die mindestens dreinmal täglich versorgt werden müssen
  • Pflegestufe III, Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Uhr betreut werden müssen

Bei Personen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ spricht man von Pflegestufe 0.

Grundsätzlich werden Personen als pflegebedürftig anerkannt, die mindestens sechs Monate lang Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen. Die Pflegestufe 0 wurde geschaffen, um zu gewährleisten, dass auchMenschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz Unterstützung und Aufsicht erhalten.

Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit verlangt der Versicherte bei seinem Anbieter einen Antrag auf Leistung. Auf Wunsch unterstützt die Versicherung mit einem individuellen Beratungstermin durch eine Pflegeberatung. Alle Versicherten, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Auch pflegende Angehörige informieren sich auf diese Weise. Auf Wunsch wird der Termin zu Hause durchgeführt. Im Fokus stehen die Wünsche und Probleme der Pflegebedürftigen und den Angehörigen.


Pflegezusatzversicherung als Ergänzung

Da die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt, ist eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Wahl. Dazu haben die privaten Anbieter verschiedene Tarife im Angebot, mit denen Versicherte diese Lücke optimal schließen:

  • Pflegetagegeldversicherung, hier erhält der Versicherte im Pflegefall ein vertraglich bestimmtes Tagegeld
  • Pflegekostenversicherung, leistet nachdem die Pflegepflichtversicherung ihren Anteil übernommen hat
  • Pflegerentenversicherung, im Pflegefall erhält der Versicherte einen monatlich festen Betrag

(Stand 12/2015)

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