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Signal Iduna Standardtarif

Standardtarif – Die Leistungen im Überblick

Die Leistungen des Signal Iduna Standardtarifs orientieren sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers darf der Beitrag

  • für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten
  • für Ehepaare 150 Prozent des Höchstbeitrages der gesetzlichen Kassen nicht überschreiten

Für langjährig Versicherte, die Beiträge reduzieren wollen, ist der PKV Wechsel in den Standardtarif der Signal Iduna eine attraktive Möglichkeit. Dabei sollten Versicherte jedoch beachten, dass mit dem Wechsel in den Standardtarif Leistungseinschränkungen einhergehen können. Auch der Tarifwechsel in einen anderen Tarif der Signal Iduna kann eine sinnvolle Alternative sein. Idealerweise begleitet ein Fachmann den PKV Wechsel.

Die Vorteile des Signal Iduna Standardtarifs

Besonders wenn beide Ehepartner privat versichert sind, ist der PKV Wechsel in den Signal Iduna Standardtarif eine sinnvolle Alternative. Die Vorteile im Überblick:

  • deutliche Beitragsersparnis für langjährig Versicherte
  • ideal für Eheleute mit einem geringen Einkommen
  • Versicherte können Privat- und Fachärzte direkt konsultieren

Versicherte, die die Voraussetzungen für einen Wechsel in den Standardtarif der Signal Iduna erfüllen, profitieren durchaus von einigen Vorteilen. Aufgrund des recht geringen Leistungsumfangs sollte jedoch vor dem PKV Wechsel in den Standardtarif ein Vergleich mit weiteren Tarifoptionen erfolgen. Gemeinsam mit einem Experten gelingt der PKV Wechsel unkompliziert.

Der Standardtarif steht Versicherten offen, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben und seit mindestens 10 Jahren bei der Versicherungsgesellschaft versichert sind. Darüber hinaus müssen Kunden

  • entweder 65 Jahre alt sein oder
  • mindestens 55 Jahre alt sein und mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen oder
  • eine gesetzliche Rente beziehen und ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze nachweisen

(Stand 09/2015)

 

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