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LKH Beitragsanpassung – Wechsel PKV

LKH – Beitragsanpassungen der letzen Jahre

In den Jahren 2013 und 2014 gab es nur sehr moderate Beitragsanpassungen bei der LKH. Von den Anpassungen waren vor allem Tarife für Männer betroffen. Dafür hat Landeskrankenhilfe im Jahr 2024 Anpassungen in einigen Neugeschäftstarifen vorgenommen. Bei Angestellten und Selbständigen lag die Beitragsanpassung bei durchschnittlich 2,15 Prozent. Kinder und Studenten profitieren hingegen im Jahr 2024 von Beitragssenkungen.

Die LKH hat nicht nur eine Beitragsanpassung vorgenommen, sondern auch die Selbstbehalte bei einigen Tarifen zum 1.1.2014 angehoben. Hier kam es also nicht zu Beitragserhöhungen, die das monatliche Budget der Versicherten belasten, sondern zu Erhöhungen, die bei der Beanspruchung von Leistungen fällig werden.

Beitragsstabilität der LKH

Bei verschiedenen Tests konnte die LKH in puncto Beitragsstabilität in den letzen Jahren gut abschneiden. Bei einer Untersuchung der Analysten Morgen & Morgen wurde die Landeskrankenhilfe bei der Beitragsstabilität im Jahr 2009 Testsieger mit jeweils einem Tarif für Frauen und Männer.

Die LKH überzeugte in den letzen Jahren mit hohen Beitragsrückerstattungen. Sie erhielten Versicherte bestimmter Tarifgruppen in den Jahren 2014 und 2015 bei Leistungsfreiheit bis zu 40 Prozent des ambulanten Versicherungsschutzes als Rückerstattung. Auch für das Jahr 2015 erstattet die Landeskrankenhilfe Beiträge in dieser Größenordnung zurück.

Insbesondere höhere Kosten im Gesundheitswesen führen zu steigenden Beiträgen bei der LKH. Zudem spielt auch die steigende Lebenserwartung bei der Kalkulation der LKH-Beiträge eine wesentliche Rolle. Die Tarife werden so kalkuliert, dass sie kostendeckend arbeiten. Übersteigen in einer Tarifgruppe die Ausgaben die Einnahmen, ist eine Beitragsanpassung erforderlich, damit die Leistungen weiter garantiert werden können. Insbesondere bereits geschlossene Tarife mit einem großen Anteil älterer Versicherter sind oftmals von Anpassungen betroffen.

Alternativen bei der Beitragsanpassung

Versicherte haben bei einer Beitragsanpassung der LKH verschiedene Optionen um die Beiträge zu reduzieren:

  • Tarifwechsel in eine andere Tarifoption
  • Erhöhung des Selbstbehalts
  • Ausschluss von Leistungen

Bei einer Erhöhung des Selbstbehalts sinkt zwar die monatliche Belastung, auf der anderen Seite muss der Versicherte bei Inanspruchnahme tiefer in die Tasche greifen. Nachteilig wirkt sich auch der Leistungsausschluss aus. Hier sollten Versicherte genau abwägen, auf welche Leistungen sie tatsächlich verzichten wollen. Sollen diese Leistungen später erneut in den Vertrag aufgenommen werden, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Sind im Laufe der Zeit Erkrankungen aufgetreten, kann sich das nachteilig auswirken.

Ideal ist der Tarifwechsel in eine andere Tarifvariante der LKH. In der Regel lassen sich durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die Beiträge um bis zu 40 Prozent reduzieren. Dabei kommt es nicht zu Leistungsminderungen, so dass sich hier keine Nachteile für den Versicherten ergeben. Zudem werden Altersrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb der LKH angerechnet.

(Stand 10/2015)

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