LKH Einzeltarife – Tarife A/S/Z
Tarife A/S/Z – Die Leistungen im Überblick
Die private Krankenversicherung der LKH besteht für Angestellte und Selbständige aus einem Bausteintarif. Dabei haben Versicherte Gelegenheit, den Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen.
Bei der ambulanten Heilbehandlung bietet die LKH unter anderem
- freie Arztwahl
- Behandlung durch Heilpraktiker
- Übernahme von Psychotherapiekosten
Zur Auswahl stehen in den Tarifoptionen A/S/Z bei der LKH verschiedene Möglichkeiten des Selbstbehaltes bei ambulanten Behandlungen
- drei verschiedene absolute Selbstbehalte in Höhe von 0, 600 oder 1.200 Euro
- ein prozentualer Selbstbehalte in Höhe von 20 Prozent, begrenzt auf maximal 1.200 Euro jährlich
Bei stationären Maßnahmen übernimmt die LKH in den Tarifen A/S/Z
- Kostenerstattung bei freier Krankenhauswahl
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung kann individuell versichert werden
Bei den stationären Behandlungen gibt es bei der LKH wahlweise
- keine Selbstbeteiligung oder
- einen Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent, maximal 2.000 Euro pro Kalenderjahr
Im Bereich der Zahnbehandlungen bietet die LKH ebenfalls verschiedene Optionen. Dabei sind die Kostenerstattungen in den ersten Jahren auf maximal 3.000 Euro jährlich begrenzt. Ab dem vierten Versicherungsjahr gilt eine Höchstsumme von maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr.
Die Zusammenstellung der einzelnen Tarifbausteine, die sich aus den
- ambulanten
- stationären und
- der Zahnbehandlung
zusammensetzen, erfolgt bedarfsgerecht, ganz nach den Wünschen des Versicherten. Auf diese Weise ist der Versicherungsschutz individuell vereinbar. Der Tarifwechsel in andere Tarifoptionen der LKH ist möglich. Dadurch lassen sich in den meisten Fällen erhebliche Beitragseinsparungen erzielen.
(Stand 10/2015)