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Nürnberger Standardtarif – Wechsel PKV

Standardtarif – Die Leistungen im Überblick

Mit dem Standardtarif hat der Gesetzgeber einen Tarif geschaffen, der älteren Versicherte auch im Alter moderate Beiträge bieten soll. Bei dem Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif. Die Leistungen des Nürnberger Standardtarifs orientieren sich an den Leistungen der GKV. Auch wenn der Tarifwechsel in diese Tarifoption für eine Reduzierung der Beiträge sorgt, sollten Versicherte prüfen, ob eine andere Tarifvariante der Nürnberger höhere Leistungen bietet. In der Regel lassen sich durch einen PKV Wechsel deutliche Beitragseinsparungen erzielen, so dass der Wechsel in den leistungsschwachen Standardtarif vermieden werden kann.

Die Vorteile des Nürnberger Standardtarifs

Dennoch bietet der Standardtarif einigen Versicherten deutliche Vorteile:

  • Ehegatten zahlen einen Maximalbeitrag, der 150 Prozent des GKV-Beitrages nicht überschreiten darf

Gerade für privatversicherte Ehepaare bietet der Wechsel also aufgrund der Beitragsbegrenzung Vorteile. Die Vorgaben des Gesetzgebers sehen vor, dass Versicherte, die seit 10 Jahren Mitglied der PKV sind, in den Standardtarif wechseln dürfen. Zudem müssen die Versicherten

  • mindestens 65 Jahre alt sein
  • mindestens 55 Jahre alt sein und mit dem Einkommen unter der Jahresarbeiteintgeltgrenze liegen

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist der Tarifwechsel in den Standardtarif möglich. Versicherte haben hier weiterhin das Recht auf freie Arztwahl und können auch Privatärzte aufsuchen.

(Stand 10/2015)

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