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Provinzial Standardtarif – Wechsel PKV

Standardtarif – Die Leistungen im Ăśberblick

Beim Standardtarif handelt es sich um eine brancheneinheitliche Tarifvariante, die Versicherer nach den gesetzlichen Vorgaben in ihrem Portfolio haben müssen. Die UKV hat als Gesundheitsversicherer der Provinzial den Standardtarif im Sortiment. Die Tarifoption soll ältere Versicherte vor zu hohen Beiträgen im Alter schützen. Die Leistungen des Standardtarifs orientieren sich am Spektrum der gesetzlichen Versicherer. Dennoch genießen Versicherte weiterhin die Vorteile einer privaten Krankenvollversicherung. Der Höchstbeitrag im Standardtarif richtet sich ebenfalls nach der GKV und darf den gesetzlichen Höchstbeitrag nicht überschreiten.

Nicht jeder Versicherte kann in den Standardtarif wechseln, es sind einige Vorgaben zu erfĂĽllen:

  • mindestens 65 Jahre alt
  • mindestens 55 Jahre alt und ein Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze
  • seit mindestens 10 Jahren Mitglied der PKV
  • bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV

Wer die genannten Vorgaben erfĂĽllt, kann in den Standardtarif der Provinzial wechseln.


Die Vorteile des Provinzial/UKV Standardtarifs

Für ältere Ehepaare bietet der Wechsel in den brancheneinheitlichen Tarif deutliche Vorteile. Bei Verheirateten ist der maximale Höchstbeitrag auf 150 Prozent des GKV-Beitrages begrenzt – hier bietet sich für Ehegatten also eine sehr günstige Versicherungsvariante mit gutem Leistungsniveau. Grundsätzlich ist ein Vergleich mit anderen Tarifoptionen der Provinzial/UKV empfehlenswert. Eventuell stehen andere Tarife, die mehr Leistungen, zu ähnlichen Konditionen bieten, zur Auswahl. Ratsam ist die Zusammenarbeit mit einem Experten zur Tarifoptimierung.

(Stand 11/2015)

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